Wenn in einer Familie mit minderjährigen Kindern die Diagnose Krebs fällt, richtet sich der Blick von Ärzten, Pflegekräften und dem weiteren Umfeld verständlicherweise zuerst auf die erkrankte Person. Doch die Realität zeigt: Krebs ist eine „Wir-Erkrankung“. Partnerinnen und Partner, Großeltern sowie nahe Angehörige geraten schlagartig in eine existenzielle Ausnahmesituation, die ihr gesamtes bisheriges Leben erschüttert. Angehörige bilden das wichtigste Auffangnetz der Familie. Sie begleiten zu kräftezehrenden Therapien, managen den Haushalt, federn die Ängste der Kinder ab und versuchen gleichzeitig, im Beruf zu bestehen. Dabei geraten sie nicht selten an die Grenzen ihrer seelischen und körperlichen Belastbarkeit. Wer anderen Halt geben soll, braucht jedoch selbst festen Boden unter den Füßen. Diese Informationsseite soll Angehörigen den Rücken stärken, typische Überlastungsmuster aufzeigen und Wege zu konkreten Entlastungsangeboten im Alltag ebnen.
In Familien mit Kindern tragen gesunde Partnerinnen und Partner eine immense unsichtbare Verantwortung.
Funktionieren unter Dauerspannung: Viele Angehörige haben das Gefühl, sich keine Schwäche erlauben zu dürfen. Sie verdrängen Tränen, Wut und Erschöpfung, um dem erkrankten Menschen und den Kindern ein Bild von Stabilität zu vermitteln.
Das Verantwortungsdilemma: Auf der einen Seite steht der Wunsch, rund um die Uhr für den erkrankten Partner da zu sein. Auf der anderen Seite fordern minderjährige Kinder verlässlich Liebe, Hausaufgabenhilfe und Alltagsroutine ein. Dieser Spagat führt häufig zu quälenden Schuldgefühlen, niemanden mehr wirklich gerecht werden zu können.
Finanzielle und berufliche Sorgen: Wenn das Familieneinkommen durch Krankengeld sinkt und gleichzeitig Mehrkosten für Fahrten, Zuzahlungen oder Betreuung entstehen, wächst der finanzielle Druck massiv an.
Angehörige neigen dazu, eigene Bedürfnisse vollständig hintenanzustellen. Aus der Psychoonkologie stammt jedoch ein zentraler Leitsatz: Man kann niemanden wärmen, wenn man selbst innerlich erfriert. Selbstfürsorge bedeutet nicht Egoismus, sondern den Erhalt der eigenen Handlungsfähigkeit:
Als gesunder Elternteil oder enge Bezugsperson stehen Sie vor der anspruchsvollen Aufgabe, die Kinder emotional durch die Krise zu navigieren. Wichtig ist, dass Sie sich dabei nicht als alleinige Problemlöser verstehen müssen:
Niemand muss diesen Ausnahmezustand allein schultern. Nutzen Sie frühzeitig bestehende gesetzliche Ansprüche und Entlastungsangebote.
Haushaltshilfe (§ 38 SGB V & § 20 SGB VIII)
Fällt der erkrankte Elternteil aus und kann der Partner die Weiterführung des Haushalts sowie die Kinderbetreuung wegen Erwerbstätigkeit oder Pflege nicht allein leisten, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe (für Kinder unter 12 Jahren, bei manchen Kassen als Satzungsleistung bis 14 Jahre). Reicht dieser Anspruch nicht aus, kann in Notlagen auch das Jugendamt über § 20 SGB VIII einspringen.
Ambulante Familienpflege und Assistenz
Familienunterstützende Dienste (wie der KIND VAMV Düsseldorf e. V. oder lokale Träger) vermitteln qualifizierte Fachkräfte, die im häuslichen Umfeld kochen, Kinder zur Schule begleiten, Hausaufgaben betreuen oder im Notfall Über-Nacht-Betreuungen absichern.
Patenschaften und Schutzräume für Kinder
Angebote wie das Patenprojekt „Inselzeit“ der Sächsischen Krebsgesellschaft (bei dem qualifizierte Erzieher als „Wolkenschieber“ regelmäßig für einige Stunden die Betreuung der Kinder übernehmen) oder Einrichtungen wie das „Friesennest“ in Leipzig und die „LöwenMutKids“ in Marburg schenken Kindern unbeschwerte Freiräume und entlasten Angehörige spürbar.
Nehmen Sie professionelle Hilfsangebote frühzeitig in Anspruch – bevor die eigenen Kräfte aufgebraucht sind:
Ein wichtiger Gedanke zum Schluss
Sie müssen nicht perfekt sein. Sie dürfen müde sein, Fehler machen, Grenzen setzen und Hilfe annehmen. Indem Sie gut für sich selbst sorgen, schaffen Sie die stabilste Basis, die Ihre Familie und Ihre Kinder in dieser stürmischen Zeit haben können.
Eingestellt von: Redaktion TelMaCare (TH)
Erstellt am: 06. September 2026
Letzte Aktualisierung am: 08. September 2026