Die Diagnose Krebs während einer Schwangerschaft löst verständlicherweise einen tiefen Schock aus. Aus einer Zeit der freudigen Erwartung wird von einem Moment auf den anderen eine existenzielle Zerreißprobe. Viele Frauen fühlen sich isoliert, weil diese Situation selten ist: Statistisch betrifft sie etwa eine von 1.000 bis 1.500 Schwangerschaften. Die wichtigste Botschaft vorweg: Eine Krebserkrankung in der Schwangerschaft bedeutet nicht automatisch das Ende der Schwangerschaft, und ein Abbruch führt in der Regel nicht zu einer besseren Prognose der Mutter. Dank moderner medizinischer Standards lassen sich das Leben der Mutter und der Schutz des ungeborenen Kindes heute in den allermeisten Fällen gemeinsam berücksichtigen.
Erste Orientierung und medizinische Grundlagen
Bei einer Krebsdiagnose in der Schwangerschaft müssen die Interessen von zwei Patientinnen bzw. Patienten gleichzeitig betreut werden: Ihre eigene Gesundheit und die Ihres Kindes.
Spezialisierte Betreuung: Medizinische Leitlinien und Fachexperten empfehlen dringend die Begleitung durch ein multidisziplinäres Team (Onkologie, Gynäkologie, Pränatalmedizin, Pädiatrie und Psychoonkologie) an einem spezialisierten Zentrum, idealerweise in Kooperation mit einem Perinatalzentrum Level 1.
Keine Behandlungsverzögerung: Eine notwendige Diagnostik und Therapie sollte im Interesse Ihrer Heilungschancen zeitnah beginnen und nicht unverhältnismäßig verschoben werden.
Diagnostische Verfahren: Viele Untersuchungen sind auch in der Schwangerschaft sicher durchführbar. Ultraschall ist das Mittel der ersten Wahl. Biopsien (Gewebeentnahmen) und MRT-Untersuchungen (nach dem ersten Trimester) können in der Regel gefahrlos erfolgen. Computertomografien (CT) und bestimmte Kontrastmittel werden vermieden. Besprechen Sie dies bitte konkret mit Ihrem jeweiligen Behandlungsteam.
Krebstherapien während der Schwangerschaft
Die Wahl und der Zeitpunkt der Behandlung richten sich - nach Auskunft von Experten der DGHO - nach der Tumorart, dem Stadium und vor allem danach, in welchem Schwangerschaftsdrittel (Trimester) Sie sich befinden:
Operationen: Ein chirurgischer Eingriff (z. B. die Entfernung eines Tumors oder Lymphknotens) ist prinzipiell in allen Phasen der Schwangerschaft möglich. Bevorzugt wird häufig das 2. Trimester gewählt, da die Organentwicklung des Fötus abgeschlossen ist und die Gebärmutter Bauchoperationen noch gut zulässt
Chemotherapie:
1. Trimester (bis zur 12. Woche): In dieser Phase der Organbildung ist eine Chemotherapie kontraindiziert, da sie das Risiko von Fehlbildungen oder Fehlgeburten deutlich erhöht.
2. und 3. Trimester (ab der 13. Woche): Viele Standardchemotherapien können ab dem zweiten Trimester sicher verabreicht werden. Die Blut-Plazenta-Schranke filtert viele Substanzen heraus, sodass im Blut des Fötus nur geringe Mengen ankommen. Studien zeigen kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen bei einer Therapie im zweiten oder dritten Drittel.
Pausierung vor der Geburt: Um zu verhindern, dass Mutter oder Kind während der Entbindung unter einer verringerten Zahl weißer Blutzellen leiden (Infektionsgefahr), wird die Chemotherapie in der Regel etwa 2 bis 3 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin pausiert.
Strahlentherapie und Immuntherapie: Bestrahlungen werden wegen möglicher Risiken für das Kind, wann immer möglich, auf die Zeit nach der Entbindung verschoben. Neuere Immuntherapien (wie Checkpoint-Inhibitoren) bergen erhebliche Risiken für die Plazenta und den Fötus und werden in der Schwangerschaft in der Regel vermieden.
Stillen und die Zeit nach der Geburt
Stillen unter Therapie: Viele Medikamente (insbesondere Chemotherapeutika und Antikörper) gehen in die Muttermilch über. Wenn nach der Entbindung eine medikamentöse Therapie fortgeführt werden muss, wird vom Stillen in der Regel abgeraten, um das Neugeborene zu schützen.
Körperkontakt und Nähe: Eine Chemotherapie oder Krebserkrankung ist nicht ansteckend. Sie dürfen und sollen Ihr Baby nach der Geburt im Arm halten, kuscheln und bonden. Einzig bei akuter Infektionsgefahr (wenn Ihr eigenes Immunsystem vorübergehend geschwächt ist) gelten besondere Hygienevorkehrungen, um Sie vor Erregern von außen zu schützen.
Neugeborenen-Vorsorge: Hatten Sie in den Wochen vor der Geburt eine medikamentöse Tumortherapie, wird das Blutbild des Neugeborenen engmaschig überwacht (z. B. Kontrolle der weißen Blutzellen vor eventuellen Lebendimpfungen).
Familiäre, finanzielle und rechtliche Unterstützung
Eine Krebserkrankung in dieser Phase fordert den Alltag extrem heraus. Nutzen Sie frühzeitig bestehende gesetzliche Ansprüche und Hilfsangebote:
Haushaltshilfe (§ 38 SGB V): Bei schwerer Erkrankung, Krankenhausaufenthalten oder Chemotherapien besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe, wenn im Haushalt ein Kind lebt (je nach Kasse bis 12 oder 14 Jahre) und niemand sonst den Haushalt weiterführen kann. Für Schwangere und Mütter im Wochenbett entfällt dabei in der Regel sogar die gesetzliche Zuzahlung.
Krankengeld, Mutterschaftsgeld & Elternzeit: Lassen Sie sich vorab von einer Krebsberatungsstelle beraten. Es kann sozialrechtlich sinnvoll sein, bestehende Elternzeiten vorzeitig zu beenden, um wieder Anspruch auf Entgeltfortzahlung und höheres Krankengeld zu erhalten.
Befreiung von Zuzahlungen: Sammeln Sie alle Belege für Zuzahlungen (Medikamente, Klinikaufenthalte). Bei Erreichen der Belastungsgrenze (1 % des Bruttoeinkommens bei chronischer Erkrankung) können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für das laufende Jahr befreien lassen.
Härtefonds: Sollten durch die Erkrankung finanzielle Notlagen entstehen, bieten Einrichtungen wie der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe oder Stiftungen unbürokratische finanzielle Einzelfallhilfen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie von den psychosozialen Beratungsstellen, z.B. der Sächsischen Krebsgesellschaft e.V.
Seelische Gesundheit und Anlaufstellen
Niemand muss diese doppelte Belastung allein tragen. Psychoonkologische Beratung hilft, Ängste zu sortieren, Stabilität zu gewinnen und die Partnerschaft zu entlasten.
Pro Mater Sano e.V.: Gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit speziell auf die Unterstützung von krebskranken Schwangeren und jungen Müttern mit Babys oder Kleinkindern fokussiert.
Krebsberatungsstellen der Landeskrebsgesellschaften, z.B. der Sächsischen Krebsgesellschaft e.V. : Kostenfreie, vertrauliche psychosoziale und sozialrechtliche Beratung vor Ort oder per Video/Telefon.
Krebsinformationsdienst (KID): Wissenschaftlich fundierte Informationen und kostenlose telefonische Beratung (täglich erreichbar unter 0800 / 420 30 40).
Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs: Bietet über das Junge Krebsportal spezifische Tandem-Beratungen von Betroffenen für Betroffene rund um das Thema „Schwangerschaft und Krebs“.
Weiterführende Informationen
Quelleninformationen
Broschüre 65 der Grün-Gelben-Reihe der Sächsischen Krebsgesellschaft e.V. in Zusammenarbeit mit Pro Mater Sano e.V.
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